Visual Plants University of Hohenheim
Der Bienenweidepflanzenkatalog Baden-Württembergs

Bedeutung gebietsfremder ("Aliens")

und gebietsheimischer Pflanzen

Pflanzenarten, die natürlicherweise nicht bei uns vorkommen und durch den Einfluss des Menschen bei uns eingeführt wurden, nennt man gebietsfremd. Ein Teil dieser sogenannten „Neophyten“ können auch, sofern sie mit den heimischen Pflanzenarten nahe verwandt sind, von zahlreichen Bienenarten als Nahrungsquelle genutzt werden.

So werden die Breitblättrige Platterbse oder der Woll-Ziest an Stelle der heimischen Wald-Platterbse oder des Deutschen Ziests von etlichen Wildbienenarten als Pollen- und Nektarquelle genutzt. Sowohl die Wald-Platterbse als auch der Deutsche Ziest sind mittlerweile bei uns selten geworden, letzterer steht sogar in Baden-Württemberg auf der Roten Liste (siehe Abbildung 1). Die Garten-Wollbiene (Anthidium manicatum, siehe Abbildung 2) kann jedoch beide Ziest-Arten als Nahrungsquelle sowie die Blatthaare als Baumaterial für ihre Brutzellen nutzen.

Ein Teil der Neophyten vermehrt sich jedoch ungehindert und beeinträchtigt dadurch heimische Pflanzenartengemeinschaften. Es entsteht eine Konkurrenz um die natürlichen Ressourcen mit der Folge, dass die gebietseigenen Arten verdrängt werden.

Einige dieser sogenannten invasiven Neophyten prägen mittlerweile das Landschaftsbild in weiten Teilen unseres Landes. Felsmagerrasen, z.B. an Steilhängen des Neckars, sind von ausgedehnten Robiniengehölzen bestanden (siehe Abbildung 3 und Abbildung 4), so dass heimische Wildkräuter, wenn überhaupt, nur sehr vereinzelt Überlebenschancen haben.

Auch der Schmetterlingsflieder (Buddleja davidii) verwildert zunehmend und verdrängt die typische Vegetation auf flachgründigen Böden, wie das Beispiel vom ehemaligen Güterbahnhof Stuttgart-Nord zeigt (siehe Abbildung 5).

Durch die Ausbreitung solcher invasiven Neophyten verschwinden die Nahrungspflanzen vieler Bienenarten und deren Existenzbedingungen verschlechtern sich nachhaltig. So sollten diese gebietsfremden Pflanzenarten nicht noch weiter vom Menschen aktiv verbreitet werden.

Im Bundesnaturschutzgesetz ist der Umgang mit gebietsfremden Pflanzen wie folgt geregelt:

"Das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. (...) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten der Mitgliedstaaten nicht auszuschließen ist." (BNatschG § 40, Absatz 4).

Aus diesem Grund wird auch im vorliegenden Pflanzenkatalog auf eine Aufnahme von invasiven Neophyten verzichtet.

Zur Erhaltung der biologischen Vielfalt sollte möglichst nur gebietsheimisches Saat- und Pflanzgut verwendet werden.



4. Detailaufnahme des Naturschutzgebiets Prallhang am Neckar bei Lauffen. Der Felskopf sowie das angrenzende Plateau sind nahezu vollständig mit Robinien bewachsen. Relikte der charakteristischen Felsmagerrasen können praktisch nur noch an sehr schmalen Felssimsen in der Wand überleben. (Foto: Schwenninger)
5. Ruderalfluren auf unbeschattetem Gleisschotter stellen die Nahrungsgrundlage vieler Wildbienenarten dar. Der ehemalige Güterbahnhof Stuttgart-Nord weist derzeit kaum noch solche Habitate auf. Schmetterlingsflieder (Buddleja davidii), Götterbaum (Ailanthus altissima) und Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) haben sich stattdessen auf dem flachgründigen Substrat etabliert. (Foto: Schwenninger)

1. Der Deutsche Ziest (Stachys germanica) auf der linken Bildseite und der aus Südwestasien stammende Wollziest (Stachys byzantina, Bildmitte und rechte Seite) lassen sich nur schwer unterscheiden. Lediglich an den dichter weiß befilzten Blättern ist der Wollziest zu erkennen.(Foto Schwenninger)

2. Ein Weibchen der 12 mm großen Garten-Wollbiene (Anthidium manicatum (Linnaeus, 1758) beim Blütenbesuch an Deutschem Ziest (Stachys germanica) (Foto Schwenninger)

3. Das Naturschutzgebiet Prallhang am Neckar bei Lauffen. Oberhalb der Felswand ist das gesamte NSG mit einem dichten Robinienwald bestanden. (Foto Schwenninger)